Was für eine Schlappe der höchsten Richter des stolzen Kantons Zürich. Sie fallen im historischen „Vincenz“-Prozess brutal auf die Nase.
Das macht ein am 17. Februar ergangener Entscheid des ultimativen Gerichtshofs der Eidgenossenschaft klar.
Jenem in Lausanne. Dort erklärte das Bundesgericht die „Kassation des erstinstanzlichen Urteils“ durch die Zürcher Oberrichter für widerrechtlich.
Dies „verletzt … Bundesrecht“, so Lausanne.

Damit ist der Weg für eine Fortsetzung des Vincenz-Prozesses frei. Das Zürcher Obergericht als Zweitinstanz muss auf Geheiss der Bundesrichter jetzt sofort in die Hosen.
Genau das hatten die Oberrichter nicht getan. Sie stellten sich Anfang 2024 auf den Standpunkt, dass die Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft nichts tauge.
Sie sei geschwätzig.
Zudem hätten die Ermittler einem der Beschuldigten, einem Genfer Immobilien-Tycoon, keine richtige Französisch-Übersetzung ihrer 350-seitigen Anklage ausgehändigt.
Back to sender, entschieden die Oberrichter am Hirschengraben, am Rande der heimeligen Zürcher Altstadt. Es hätte den Prozess gegen den Ex-Raiffeisen-Chef, seinen engsten Buddy und fünf weitere Beschuldigte massiv verzögert.
Die Zürcher Unparteiischen lösten mit ihrer Arbeitsverweigerung Konsternation und Befremden aus.
Die Strafermittler in ihrem frisch bezogenen Justizpalast unten im ehemaligen Arbeiterquartier der Limmatstadt reagierten sofort.
Einspruch, das lassen wir uns nicht bieten.
Für Chef-Ankläger Marc Jean-Richard, ein eloquenter, quirliger Geist mit einstigem Auftritt am Eurovisions-Concours, zeigte Zähne.

Seine Einsprache ist jetzt vom höchsten Gericht des Landes gehört worden und wie. Jean-Richard und die privaten Beschwerdeführer Raiffeisen Schweiz und Viseca obsiegten.
Die drei zuständigen Bundesrichter geben ihnen zu 100 Prozent recht.
Zum Vorwurf der Geschwätzigkeit und dass eine Anklage kurz, konkret und für die Betroffenen verständlich formuliert sein soll, meinten die höchsten Richter:
„Die Schwere sowie die tatsächliche und rechtliche Komplexität der den sieben Beschuldigten vorgeworfenen Straftaten verlangen (…) insgesamt nach einer deutlich überdurchschnittlich detaillierten Anklageschrift.“
Die langen Ausführungen seien für die Betroffenen nicht per se nachteilig. „Mit der umfassenden Darstellung enthält die Anklage möglicherweise auch Umstände, die die Beschuldigten entlasten.“
Bei der „Commtrain“ mit den Zahlstationen es handelt sich um den Ur-Deal von Pierin Vincenz und seinem Viseca-Kompagnon Beat Stocker, bei dem Verjährung drohte habe die Staatsanwaltschaft tatsächlich viele Details wie „monatliche Bestellungen“ aufgelistet.
Das spiele aber keine Rolle. „Weder wird das Gericht dadurch unzulässig beeinflusst, noch büssen die strafrechtlichen Vorwürfe an Klarheit ein“, befanden die Bundesrichter.
„In Anbetracht ihrer Komplexität und Tragweite ist es mit den Anforderungen an eine detaillierte Anklageschrift und der Informations- und Umgrenzungsfunktion vereinbar, diese angebliche wirtschaftliche Entwicklung der Commtrain akribisch zu schildern.“
Auch insgesamt trage die Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft nicht „den Charakter eines unzulässigen Plädoyers“.
„Die Anklage enthält keine eigentlichen Ausführungen zu Rechtsfragen, äussert sich mit wenigen Ausnahmen nicht zur Würdigung von Beweisen und enthält auch sonst keine Ausführungen, die unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit Anlass zur Kassation des erstinstanzlichen Urteils und zur Rückweisung der Sache an die Staatsanwaltschaft geben würden.“
Die Ermittler hätten zudem die Beschuldigten im ganzen Verlauf der riesigen Untersuchung korrekt behandelt.
Mit der Sonderschlaufe nach Lausanne ging ein ganzes Jahr verloren für nichts.
Effektiv warens sogar zwei: ein Jahr für den Rückweisungsentscheid des Obergerichts an die Ermittlungsbehörde, ein zweites, bis Lausanne diesen jetzt kassierte.
„Die Staatsanwaltschaft hat vorliegend für die einzelnen Sachverhaltskomplexe Anklageentwürfe erstellt, die sie den betroffenen Beschuldigten vorab zugestellt hat, fassen die Bundesrichter ihre Einschätzungen zusammen.
„Sie sind mit Endnoten versehen, die Aktenverweise und Zitate etwa aus Einvernahmen oder E-Mails und somit direkt Hinweise dazu enthalten, auf welche Beweise die Staatsanwaltschaft die zur Anklage gebrachten Vorwürfe stützt.“
„Die Beschuldigten wurden so über die Einordnung und vorläufige Würdigung der vorhandenen Beweismittel durch die Staatsanwaltschaft informiert, was gerade in umfangreichen Fällen wie dem vorliegenden im Hinblick auf die Vorbereitung der Hauptverhandlung hilfreich sein kann (…).“
Das führte dann im hohen Gremium in Lausanne zum klaren Verdikt:
„Zusammenfassend genügt die Anklageschrift den gesetzlichen Anforderungen (…) Die Rückweisung der Sache an die Staatsanwaltschaft zur Verbesserung der Anklageschrift und neuerlichen Anklageerhebung bei der Erstinstanz verletzt Bundesrecht.“
Auch was die angeblich mangelhafte oder fehlende Übersetzung der Vorwürfe an die Adresse des Genfer Geschäftsmanns angeht, zeigten sich die Bundesrichter unerbittlich mit der Kritik der Zürcher Oberrichter.
„Weder das Landes- noch das Völkerrecht schreiben vor, dass Passagen von Dokumenten zu übersetzen sind, die für das Verständnis der gegen die beschuldigte Person erhobenen Vorwürfe nicht von Bedeutung sind“, halten sie in ihrem Entscheid vor 10 Tagen fest.
Selbst wenn die Zürcher Staatsanwaltschaft nicht sämtliche Akten ins Französische übersetzt hätten, so seien dem Angeklagten dadurch keine wesentlichen Nachteile entstanden.
Dies wegen seiner eigenen Deutschkenntnisse auf Maturitätsniveau, der beiden mandatierten Anwälte aus der Deutschschweiz sowie der „ausführlichen Rechtsschriften und Plädoyers“ vor der ersten Instanz, dem Bezirksgericht Zürich, vor 3 Jahren.
„Eine Verletzung seines Anspruchs auf Übersetzung (…) ist nicht auszumachen“, lautet in diesem Teil, der den Romandie-Unternehmer betrifft, das Verdikt des Bundesgerichts.
Dieses macht jetzt den Weg frei zu einer sofortigen Fortsetzung des grössten Wirtschaftsprozesses der jüngeren Schweizer Zeit.
„Die Sache ist zur Durchführung des Berufungsverfahrens an die Vorinstanz zurückzuweisen.“ Die 10’000 Franken Gerichtskosten müssen die Beschuldigten tragen.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ahh endlich wieder vorne an der Bühnenrampe. Der Fall Vincenz zeigt uns folgendes:
Es gilt die Unschuldsvermutung1. An der richtigen Stelle ist Betrug ganz einfach
2. Zürcher Justiz kann Raserdelikte und Ladendiebstäle und sonst?
3. Es gibt wirklich gute Verteidiger in Finanzangelegenheiten
4. Wenns ums Geld geht wird es mit Freunden eng
5. Vincenz beweist, dass er nicht mit eigenem Geld umgehen kannWann darf Vincenz endlich wieder im Fernsehen auftreten? Vielleicht als Schuldenberater?
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Und natürlich fechten diese Leute diesen Entscheid an, und ziehen das Ganze weiter, alles landet schlussendich nochmals beim Bundesgericht. Und das alles geht laaaange und laaaaange und die beiden geniessen ihre Freiheit und all das Geld, das mit Garantie in Sicherheit gebracht worden ist. Ich bin mir sicher, dass keiner der beiden nur einen einzigen Tag im Gefängnis verbringen wird. Das ist schweizerische Gerechtigkeit, oder besser gesagt GerichtigKEITEN, eine für die Normalos, eine für die Eliten.
Das sieht man übrigens auch bei den Remplern gegen die Bundeshaus-Sicherheitskräfte. Jeder Normalbürger sässe bereits oder hätte eine Riesen-Busse bekommen. Inkl. Strafregistereintrag. Für diese beiden Rempler aber gilt das Gesetz offenbar nicht.
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Bei Vincenz war es wie bei Ikarus sicher etwas zu hoch geflogen.
An alle Jammeris, was wäre die Bauernbank heute ohne Vincenz?-
Sie wäre das was sie heute noch ist einfach ohne den Vincenz Schnorri und ohne die extreme Negativwerung.
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Die Schweiz braucht immer ein Bauernopfer, wo sie durchs Dorf jagen können, damit ihre eigenen Taschenfüller 💰💰💰 in Vergessenheit geraten. Genau, ohne Vincenz wäre diese Wald und Wiesenbank heute nicht die zweitgrösste Bankengruppe im Schweizer Bankenmarkt. Fazit: Schade, dass er so abgehoben ist, hätte er nicht nötig gehabt, jänu&..
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Ja, da haben die Medien kräftig mitgeholfen und so den Druck auf Justiz erhöht.
Ich bin schon für Verurteilung, jedoch für einen Prozessaufwand, der verhältnismässig ist.
Dass die Gerichte an einer Verurteilung im grossen Ausmass interessiert sind, hängt auch mit der Kostentragung zusammen. Denn im Falle eines Freispruchs muss der Staat die Kosten übernehmen.
Im Falle einer Verurteilung dagegen nicht, da diese der Verurteilte auch für die Gegenpartei zu tragen hat. Das wird dann wohl eine saftige Rechnung.
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Mit Vincenz «Erfolg» kann ich mir als Genossenschafter nichts kaufen. Auch Erfolgreiche sollen sich an die Regeln halten und ihren Arbeitgeber nicht ausnehmen. Schuster, bleib bei deinen Leisten!
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Im Prinzip taxiert es die Ablehnung des erstinstanzlichen Urteils als Arbeitsverweigerung statt das Berufungsverfahren zu führen, habe das Obergericht lieber das gesamte Verfahren für nichtig erklärt. Und jetzt muss dieses Gericht selbst besagtes Berufungsverfahren führen, mit sicherlich maximaler Motivation. Absurder geht es kaum.
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Es lebe die Verjährung&
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„Ein Eklat, der seinesgleichen sucht, eine Pleite der Kingsize-Klasse für die Ermittlungsbehörde.
Im Regen steht damit die hochgelobte Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, kurz STAIII.
Unter ihrem neuen Vorzeige-Ermittler Marc Jean-Richard-dit-Bressel hatte sie im April 2022 triumphiert: mehrjährige unbedingte Gefängnisstrafen für Pierin Vincenz und Beat Stocker.“
https://insideparadeplatz.ch/2024/02/20/causa-vincenz-riesen-pleite-fuer-staatsanwaltschaft/
Jetzt tut der Autor so, wie wenn er auch schon immer der Meinung gewesen wäre, dass der Entscheid des Obergerichts falsch war, dabei hat er damals noch ganz andere Töne angeschlagen und die Staatsanwaltschaft verspottet. Lukas Hässig hat keinerlei Ahnung von der Materie und plappert einfach nach und hofft auf eine Debatte und viele Klicks.
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Grossartig. Die erlauchten Herren vom Obergericht bezeichnen sich ja gerne als das kleine Bundesgericht. Jetzt gabs vom grossen Bruder zu Recht kräftig eins an die Ohren.
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Die Zürcher Justiz ist die Chaos-Filiale des VBS. 😂😂 Ein Flop nach dem anderen.
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So ist es Recht! Es kann ja nicht angehen, das wegen einer angeblich fehlenden Übersetzung ein ganzer Prozess scheitert. Klassischer Taschenspielertrick der Anwälte des Beschuldigten: Formfehler suchen um den Prozess in die länge zu ziehen. Gut das diesem Versuch in Lausanne ein Riegel vorgeschoben wurde.
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Kann man den Richtersprüchen noch voll vertrauen oder sind sie eher näher an einer Meinung als am Gesetz?
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Näher am Portemonnaie.🤣
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Erstaunlich, diese Pleite des ZH-Obergerichts. Lausanne belehrt die Richter dort fast wie wenn sie Anfänger wären. Nun, jedenfalls ging wieder Zeit verloren und man kann nur hoffen, dass dadurch keine Verjährung eintritt.
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Marc Jean- Richard- dit Bressel, der Terrier ist wieder von der Leine! 😉😉
Forsetzung folgt! 😂😂-
Mit der langen Verfahrensdauer werden 3 Jahre Haft, wovon 6 Monate dann nur zu vollziehen sind, abzüglich die erstandene U-Haft mutmaßlich vollzogen. Und die Moral von der grossen Geschichte, die Gemüter sind dann alle beruhigt. Mehr ist nicht zu erwarten.
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Das es sich beim Bankensystem um eine Organisation handelt, welche weltweit auf falschen Lehrmeinungen beruht, muss man den Rechtstaat infrage stellen.
Es soll mir ein einziger Jurist oder Ökonom erklären, von wem und wie die Bürgerinnen und Bürger resp. Kundschaft, ihr Geld erhalten, welches sie gemäss Lehrmeinung und Gesetzgebungen, den Banken und dem Staat zur Verfügung stellen (Verzinsung und Eigengeschäfte).Das Bankensystem kann systembedingt kein Wirtschaftsunternehmen verkörpern, denn es erzeugt die Kundenguthaben für die Wirtschaft. Die Mittelherkunft aus Aktivum (Gegenwert der Investition) im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen als Passivum. Das Schuld-, Verzinsung- und Delkrederekonstrukt ist Betrug!
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Endlich obsiegt die Gerechtigkeit! Der listige Klosterschüler gehört unverzüglich für vier Jahre in eine Einzelzelle, und zwar per sofort.
Alles hinterhältige Hinauszögern ist für allemal Geschichte. Auch wird dieser lüsterne Verbrecher enteignet und übernimmt sämtliche Gerichtskosten auf sein (Pierins) Vermögen, sofern noch eines, ausser Schulden, existiert.Pierin sind innere Werte eben viel wert! -
Herr Vincenz ist im Grunde genommen kein schlechter Mensch, hat er doch so manchen Mädchen in schummerigem Licht ein 1000er Nölti in den Ausschnitt gesteckt und ihr etwas zu trinken bezahlt.
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Alles auf Kosten der naiven Genossenschafter.
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Vincenz ist ein alter Haudegen, das sind Männer die Geschichten schreiben.
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@ Sergio: Nicht alle Tassen im Schrank.
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Weshalb befindet sich der Straftäter im Ausland? Wurde im der Pass nicht entzogen?
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Befindet sich doch in Südafrika?
Liefern die überhaupt aus? -
Seit wann bezahlen die Sozialämter Auslandaufenthalte?
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Der ehemalige Chef der Raiffeisen hat sich zurückgezogen – und zwar ins Bündnerland, wie die «Bilanz» berichtet. Der 67-Jährige lebt in Andiast im Ferienhaus der Familie.
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Im wurde der Pass nicht entzogen, höchstens IHM!
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@ Nun denn: Nimm deine Tabletten und gut ist.
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Ich warte immer noch auf die Anklage betr. CS und Swissair, wo bleibt der Prozess?
Trotz der klaren Sachlage, dürfen diese Versager die Kohle behalten. Keiner ist schuld Niemand ist es gewesen, könnte stundenlang K&..
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Wenn wollen Sie den Anklagen ?
Die CS oder die Revisionsgesellschaften welche die Bilanzen abgesegnet haben?
Die Finma ? SNB? Ueli Mauer? -
Ein sehr guter Punkt. Bei Swissair und CS gingen Milliarden verloren und tausende bzw. zehntausende von Arbeitsplätzen. Das hat rechtlich keine Konsequenzen.
Bei Raiffeisen ging hingegen keine einzige Stelle verloren und einen angeblichen Schaden konstruierte man erst nach der Bankgeheimnisverletzung, die für die verletzende Person rechtlich auch keine Konsequenzen hat, da offiziell unbekannt.
Da ist bei Raiffeisen der Schaden durch die inzwischen beerdigte Mobile-App wesentlich grösser: Rund 500 Millionen.
Der Punkt der ungetreuen Geschäftsbesorgung und demzufolge Schaden für die Inhaber (Aktionäre) ist bei Swissair und CS mindestens genau so gegeben, allerdings in einem deutlich höheren Umfang. Aber die verhielten sich halt moralisch einwandfrei. Zumindest wurden Nachtclubbesuche und Radau mit Geliebten nicht öffentlich bekannt.
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Einfach unglaublich für was die Swissair immer noch herhalten muss! Dann k& mal schön stundenlang!
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@Unsäglich
Ich würds dir ja gerne erklären, aber ich habe leider keine Caran dAche Buntstifte zur Hand.🤣
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@Unsäglich
Wenn man so deine Kommentare liest, könnte man wirklich dauernd k&..
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@Unsäglich
Also, im Jahr 2001 ging die Swissair pleite. Nicht nur dass, sie riss neben der Airline auch diverse Tochterfirmen mit. Wären sie bei einer solchen Tochterfirma tätig gewesen, würden sie vielleicht heute noch ein Job suchen. Wir haben leider keine Beschäftigung für sie&.
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Es geht/ging immer nur zur Rettung über Verjährung! Zeit, die Verjährungsfristen sämtlicher Instanzen mindestens zu verdoppeln&
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Und was passierte mit all den Insider-PM von PK‘s und all den eVV, die Oligarchengelder u.a. hier verstecken gegen erkleckliche Kommissionen?
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Musste auch nur 1 Genossenschafter Geld nachschiessen? Gibt es die verbilligten Ski Tageskarten der Raiffeisen nicht mehr? Mussten Mitarbeiter der Raiffeisen entlassen werden? Hat der Anteilschein der Raiffeisen weniger Wert?
Wieviel kostet die Allgemeinheit der CS Konkurs und wieviel das Raiffeisen Verfahren? Wieviel verdiente Herr Dr. Vincenz im Vergleich zu Urs Rohner? Wieviele arbeitslose verursachte die CS? Wieviele Anleger plus die AHV und PK haben mit den CS Aktien Verlust gemacht?
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Blödsinn, sehr wohl wurden die Genossenschafter massiv geschädigt.
Fakt ist, dass P.V. und sein Kumpane wegen Betrugs und mehrfacher Veruntreuung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. -
Schade wird Dummheit nicht bestraft!
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Sehr wohl wurden die Genossenschafter geschädigt, im übrigen wurde die unbegrenzte Nachschusspflicht der Genossenschafter 2014 abgeschafft.
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Wer zahlt Ihnen das süsse nichts tun in der sozialen Hängematte, genau, auch wir Steuerzahler.
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Gehen Sie doch arbeiten, Sie liegen uns alle auf auf der Tasche.
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Sie haben nichts verstanden, es geht hier um Betrug und mehrfacher Veruntreuung.
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&.nochmals zurück auf Feld 1 und Schulbank drücken. Dann klappts vielleicht auch mit Denken!
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Haben Sie überhaupt jemals gearbeitet?
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@Jeton, ich lasse meine Aktien für mich arbeiten, heute macht das Idorsia für mich. Und ich bezahle ich in der Schweiz mehr Steuern als Alice Weidel.
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@ Löllinger: Bevorzuge Rheinmetall.
So hat sich die Aktie von Rheinmetall seit Februar 2022 versechsfacht. Und ein Ende des Aufwärtsschubs scheint derzeit nicht in Sicht. -
Sarah L.: Alice Weidel bezahlt keine Steuern in der Schweiz. Sie demnach auch nicht..😂
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@ Löllinger: Seit wann bezahlen sie auf IV-Ergänzungsleistungen Steuern? Sind doch steuerfrei..
Übrigens A.W. ist in der Schweiz nicht steuerpflichtig! -
@ Sarah: Idorsia, ein schlechtes Investment, können nicht einmal eine Wandelanleihe zurückbezahlen. Totalverlust jederzeit möglich.
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@Jeton ich bevorzuge Swissquote und Kuros und Bitcoin. Alles +1000%
Und für meine Einnahmen die Dividenden von Helvetia, Mobilezone, Swiss Re, Cembra, Valiant und der Glarner KB.
Und nach dem heutigen Gump von Sulzer wünsche ich allen einen rüdigen Schmudo Umzug in Lozärn.
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@ Sarah: Netter Versuch, wohl eher soziale Hängematte wie bei der Mehrheit der Schreiblinge hier.
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@ Sarah: Schön können Sie noch von Traumrenditen träumen..
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@ Löllinger: Mein Patient meint auch immer er sei Multimilliardär Rockefeller.
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@Löllinger
Glück für sie, sonst wären sie schon längst pleite.
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@Löllinger passt zu Ihnen
Glück für sie, sonst wären sie schon längst pleite.
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In Bankenkreisen munkelt man Selinski habe auch Milliardengewinne mit Rheinmetall gemacht.
Jedem sein Ding, nicht meins, mit Kriegstoten Gewinne zu scheffeln.
Sie haben wohl auch vor 4 Jahren Lonza, Pfizer etc. gekauft.
Egal wie, Hauptsache die Kohle fliesst. Siehe v.d. Laie and friends.Karmamässig nicht gut, lieber Jeton. Bist auch in guter Gesellschaft.
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Ganz normal in der Schweiz, so viel lesen da muss ein Richter ja arbeiten also versucht man mal den Fall vom eigenen Tisch zu wischen Rechtstreit is teuer mit etwas Glück geht einem das Geld aus. Und sonst bin ich allenfalls gar nicht mehr im Amt wenns dann zum Prozess kommt.
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Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da beim Obergericht jemand dem Vinzi ersparen wollte, je in den Knast gehen zu müssen &
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Und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da beim PUK Bericht jemand dem Ursli ersparen wollte, je in den Knast gehen zu müssen …
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Ich habe trotz des unsäglichen Verfahrens und Gebarens eine Frage:
Hat ein Kunde der Raiffeisen dadurch einen Franken verloren?
Meines Wissens nicht und es drängt sich eine zweite Frage auf:
Wie viel kostet das Verfahren den Kanton Zürich resp. dessen Steuerzahler?-
Sehr wohl wurden die Raiffeisen Genossenschafter geschädigt Vincenz zahlte 75 Mio. zu viel für Leonteq-Aktien, dazu kommen noch Millionen an Gerichtskosten und Entschädigungen für den Zürcher Steuerzahler.
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Sehr wohl wurden die Genossenschafter massiv geschädigt:
Rückerstattung Spesenexzesse Pierin Vincenz an Raiffeisen* 300 000
Rückerstattung Spesenexzesse Beat Stocker an Aduno* 90 000
Schadenersatz aus Übernahme Commtrain* 2 660 000
Möglicher Schadenersatz aus Übernahme GCL** 9 120 000
Möglicher Schadenersatz aus Übernahme Investnet** 12 610 000
Möglicher Schadenersatz total 24 780 000
5 Prozent Zins pro Jahr 1 239 000
* Fälliger Schadenersatz gemäss Urteil Bezirksgericht Zürich, gerundet auf 10000 Franken ** Angemessener Schadenersatz gemäss Anklageschrift. Laut Urteil sind die Beschuldigten in den genannten Fällen «dem Grundsatz nach schadenersatzpflichtig», über den Umfang müsse aber ein Zivilgericht entscheiden. -
Wie recht Du hast, dass ein paar Typen die CS und damals die UBS in die Scheisse reiten ist in der Schweiz ein völlig normales vorkommen und hatte keine konsequenzen für diese „grössenwahnsinigen Taugenichtse“
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Es geht hier nicht um die Frage was das gesamte Gerichtsverfahren den Zürcher Steuerzahler schlussendlich kostet, sondern das P.V. und sein Kumpane wegen Betrugs und mehrfacher Veruntreuung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.
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@Schadenersatz über 24 Millionen
Naja, wenn man mit der gecrashten ex CS vergleicht, eigentlich von geringer Bedeutung, na also!!!
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@ Come back down: Aber nie Betrug- und mehrfacher Veruntreuung, ein großer Unterschied.
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Jeder Kunde vom Banken verliert Franken
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@Keine Anklage
Aber nie Betrug? Genau, nur gefälschte Bilanzen und Boniraub! Hahaha, dass ich nicht lache!
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@Keine Anklage
Aha, Bilanzen fälschen geht nicht unter Betrug, da lachen ja sogar die Hühner!
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@ Come back down: Als ewiger Besserwisser können Sie Anzeige wegen Betrugs gegen die CS erstatten…😂
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Die jeweiligen Revisionsgesellschaften haben die Bilanzen der CS allesamt abgesegnet.
Wenn wollen Sie nun verklagen? -
@ Zürcher Steuerzahler
Sie haben absolut recht.
Die Kosten dieses Verfahrungs inkl. die Aufarbeitung von Aktenbergen hat den Steuerzahler viel gekostet. Die Kosten werden wohl nicht transparent veröffentlicht, weil sonst mit Interventionen seitens Kantonsrat zu rechnen wäre.
Verfahrensökonomisch ist daher die Frage berechtigt, ob die Statuierung eines finanzdeliktischen Exempels die Detaillierung in diesem Grad gerechtfertigt hätte. Und auch die Frage, weshalb gerade hier mit diesem riesigen Detailaufwand gearbeitet wurde. Ging es darum, dem Anspruch der Öffentlichkeit auf scharfe Verurteilung durch entsprechenden Aufwand gerecht zu werden?
Wenn diese Art von Prozessaufwand gemäss Bundesgericht verhältnismässig war, dann muss der Kanton ZH im Hinblick auf alle weiteren zumindest finanzdeliktischen Verfahren massiv Personal in der Justiz aufstocken. Das wäre dann die verfahrensökonomisch konsequente Umsetzung dieses BGE.
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@Zürcher Steuerzahler
Hat ein Kunde der Raiffeisen dadurch einen Franken verloren?
Meines Wissens nicht und es drängt sich eine zweite Frage auf:Interessant, dass es hier mehrfach fast gleiche Kommentare dieser Art gibt.
Auf jeden Fall:
a) Ja, es hat einen grossen Schaden für die Raiffeisen gegeben, auch finanziell. Sie wissen dies auch, aber wollen hier für Verwirrung sorgen.
b) Vincenz und Co haben Straf&taten begangen. Sie plädieren also dafür, diese Straftaten zu ignorieren, weil der Prozess ja so aufwändig ist und es eben ja der berühmte Vincenz ist. Ein grossartiges Vorbild sind Sie. Es gibt schon genug Beziehungs&.korr&uption in der Schweiz, aber mit Leuten wie ihnen würden die kleinen Fische jedwedes Vertrauen in die Justiz verlieren. -
Ich versteh die Fragen ;Trotz allem muss gehandelt werden ,dass gewisse Machenschaften nicht Schule machen. Der Rechtsstaat ist bereits in vielen Belangen auf der Kippe.
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Dann wollen Sie also keine Anklagen mehr erheben lassen nur weil die Verfahrenskosten zu hoch sind.
Da werden sich aber alle künftigen Straftäter freuen. Da kann man nur den Kopf schütteln. -
@Keine Anklage
Aber nie Betrug- und mehrfacher Veruntreuung, ein großer Unterschied.
Also, es gab im Jahre 2008 den Fall UBS, die gecrashten Papiere wurden im Nachhinein von der SNB mit Gewinn verkauft, verhindert jedoch nicht die Tatsache, dass während Jahren Boni für Verluste bezogen wurden, welche per Bilanzstichtag als Gewinn dargestellt wurden! Das ist nicht mehr und nicht weniger Betrug, doch nichts ist geschehen genau wie sich dies aktuell bei der ex CS wiederholte. Naja&&
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@ Fähige Richter braucht das Land
Nochmals:
Das gleiche Strafmass mit verhältnismässigem Aufwand erreichen war meine Aussage. Das ist Prozessökonomie.
Zahlen Sie Steuern im Kt. Zürich?
Ich habe NICHT gesagt man müsse auf Richter oder Prozesse verzichten. -
@ Fähige Richter braucht das Land
Sie unterstellen dem Kommentator „Strafmass versus Prozessökonomie“, etwas, das er nicht geschrieben hat.
Machen Sie das immer so, wenn Ihnen ein Kommentar nicht passt?
Ob soviel Oberflächlichkeit kann auch ich nur den Kopf schütteln.
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@ Lesen: Auch als Laie müssen Sie akzeptieren, dass jeder Angeklagte an die nächst höhere Instanz gelangen kann. Da nützt auch Prozessökonomie herzlich wenig.
Das sie keine Steuern bezahlen merkt man.
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Gemäss Boulevard-Presse gibt es 364 Seiten Anklageschrift und 526 Bundesordner Akten über diesen Fall. Das Justizpersonal im Kanton Zürich zelebriert sich selber und verursacht dieses unsägliche Bürokratiemonster mit Hochgenuss, denn diese Jobs sind gut bezahlt und mit den heutigen IT-Hilfsmittel sind rasch und bequem viel zu viel unnötiger Text geklimpert und eingesammelt. Der Zürcher Beamtenstaat beweist das Gegenteil von Abbau der sinnlosen Bürokratie auf. Was sind das für Bundesrichter die solches Gebaren noch gutheissen ? Ja es sind auch Bundes-Staatsbeamte die die überbordende Bürokratie pflegen und hätscheln. Wir warten ungeduldig auf eine Gegenbewegung a la Elon Musk !
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Sinnfrei ist Ihre Schreibe in Bezug auf das Bundesgericht. Die Bundesrichter haben das Zürcher Gericht korrigiert. Was soll daran jetzt falsch sein?
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Nichts verstanden, das Bundesbericht rügt eben zurecht das Zürcher Obergericht.
Zitat; „Kassation des erstinstanzlichen Urteils“ durch die Zürcher Oberrichter für widerrechtlich. -
Jede Hanfanlage mit 60 Pflanzen produziert 10-20 Bundesordner wenn sich der Beschuldigte chli wehrt….
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wie gross ist deine Hanfanlage? Und wie gross war die letzte?
Danke
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Gerne erinnere ich mich zurück an Pierin & Beat als wir es im Kings-Club so richtig krachen liessen.
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Danach hat der Kings Club dicht gemacht.
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@ Sweet Lana
Ihr habt es krachen lassen? Ja, ich denke schon, dass es gekracht hat, als Dir der Vinzi eine geklebt hat &
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Jetzt seid Ihr ja im Red-Lips im Kreis 4 anzutreffen, Blasen für 50.- Stutz.
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ja die zwei Armen konnten ja um diese Zeit nirgends mehr Essen und bei uns bekamen sie jeweils noch was warmes..
Aussage von Vinzenz vor Gericht man muss sich dass mal vorstellen! -
Was haben wir gefeiert war das ne tolle Zeit
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Pieren bietet sich hier für 50. an, bin mir nicht sicher, ob das hier der richtige Ort ist
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Schweiz immer mehr eine Bananenrepublik.
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Es war mir schon immer klar&, dass die beiden angeklagten Herren zu gegebener Zeit praktisch unbeschadet und schier rein gewaschen rauskommen werden! Man muss nur wissen, dass deren Anwalt Lorenz Erni heisst; dieser lüpft jedermann raus!!!
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Der Koni der Wegelin ist und war nie ein Pleitier, vielleicht etwas selbstverliebt. Er hat auch nicht seinen eigenen Profit beim Verkauf in den Vordergrund gestellt sondern eine tragfähige Lösung für alle Stakeholders gefunden. Im Scheitern kann sich auch Grösse zeigen.
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Wir haben wirklich ein tieferliegendes, gravierendes Justizproblem.
Viel zu lang dauernde Prozesse, Richter die nicht richten sondern Gesetzte frei nach ihrem Gutdünken interpretieren, Klüngelei, zum Teil pure Arbeitsverweigerung auf höchstem Gehaltsniveau und keine Qualitätskontrolle und Sanktionsmöglichkeiten. Bis ein Richter wegen schlechter Arbeit rausgeworfen wird, muss er sehr viel falsch gemacht haben.
Es ist dringend, dass die Legislative (schlussendlich der Souverän) die Judikative viel härter und enger an die Kandare nimmt. Klar haben wir eine Gewaltenteilung, die auch richtig ist. Aber innerhalb der Verfassung und Gesetze, ist der Souverän die höchste Gewalt.
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3 Optionen:
1. Staatsquote verdreifachen
2. Inquisitionsprozesse
3. 75% aller Gesetze abschaffenRichter dürfen nicht mehr Parteimitglied, Strafbefehle gehören abgeschafft.
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Haben wir eine Gewaltenteilung ah ja?
Und warum werden dann 95% aller Straverfahren vom Ankläger der Staatsanwaltschaft die zur Exekutive gehört entschieden und nicht von der Judikative?
Einen echten Rechstaat können wir uns schon lange nicht mehr leisten, wie vieles was dem Bürger versprochen wird
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Was für ein GROSSER TAG.
Bravo Bundesgericht. Endlich gehen Vincenz und sein Komplize ins Gefängnis. Darauf haben wir alle gewartet. Schluss mit dem verstecken und hoffen.
Mein Vertrauen in die Justiz ist heute um 1% gestiegen
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Und jetzt wird das Urteil natürlich sofort weitergezogen bis zur letzten Instanz. Und bei der Geschwindigkeit wo unsere Rechtsinstanzen arbeiten, wird Pierin Vincenz nie Gitterstäbe sehen, Wetten?
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Wenn man nichts im Leben hat, freut man sich am Schicksal der anderen, gratuliere dir.
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Auch ein gutes Zeichen gegen die unfähige und korrupte Zürcher Justiz!
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Wer soll denn nun das Horizontale-Gewerbe in Zürich unterstützen?
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Allesamt unfähig sei es beim Bund oder Kanton.
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Aber ALLE sehr Gewinn orientiert!
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@AmHerd
Hauptsache Sie sind fähig.
Bei Ihnen (und bei einigen anderen hier) gibt es nie Differenzierungen, nie inhaltsreiche und wertvolle Sätze, nur absolute Wertungen, nur schwarz und weiss&Sie projezieren offensichtlich&
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last vincenz in ruhe!
er war einfach seiner zeit voraus.
bei trump, musk usw. macht niemand so einen aufstand.-
Hast wohl nicht alle Tassen im Schrank.
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Ein Berg Ziege mehr nicht.
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Nimm Deine Medis und alles wird wieder gut.
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Gerecht und gut so!
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Vincenz ist in der Gegend St. Gallen spurlos verschwunden. Vincenz Bemühungen, in St. Gallen wieder an alte Kontakte anzuknüpfen, als wäre nie etwas gewesen, endeten in Schutt und Asche. Vincenz gilt seit seinem abgrundtiefen Fall in der Gallus-Stadt als persona non grata&.
(Peinlich für die vielen peinlichen St. Galler Figuren, wie bspw. Kultbeizer Köbi, die während der Glanzjahre täglich um den lieben Pierin herumtänzelten.)-
Aber der Pleitier Koni Hummler wurde doch auch wieder aufgenommen?
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Der Koni der Wegelin ist und war nie ein Pleitier, vielleicht etwas selbstverliebt. Er hat auch nicht seinen eigenen Profit beim Verkauf in den Vordergrund gestellt sondern eine tragfähige Lösung für alle Stakeholders gefunden. Im Scheitern kann sich auch Grösse zeigen.
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Der Fall Hummer ist nicht vergleichbar. Ich halte noch heute viel von Hummler. Er hatte einfach riesiges Pech.
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@ Michael Urech
Nein, ob Hummer oder Hummler: Der Typ dachte einfach, er sei cleverer als andere. Und musste erfahren, dass eher das Gegenteil der Fall war &
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Koni Hummlers Ruf ist zumindest arg lädiert und Hummler ist nie mehr wirklich auf die Beine gekommen. Seine Auftritte sind nicht mehr gefragt. So sind seine Bemühungen, das Restaurant/Hotel Krone Speicher zu neuer Blüte zu erwecken, krachend gescheitert. Die Geschäftsleiter in der arg serbelnden Krone haben allesamt eine kurze Halbwertszeit und das Angebot enttäuscht eher sehr&
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@San Gallo
ViPi schleicht doch in der Surselva herum, er stammt ja aus dem Bündnerischen Andiast. Auch aus der Surselva kommt Remo Stoffel, der Turmbauer zu Vals. Fehlt noch Röne Benkof in der ilüsternen Runde&& unser AWD-Lehrling.
Konklusion: Nicht nur Ukrainer mit fetten Karren kosten uns viel Geld, auch ViPi&Co.
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Erfunden und erlogen diese Annahmen
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Der ist im Petit Princ am Fachpersonal befragen.
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Link zum Urteilstext? Merci!
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Deepseek hilft..
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Liebe Flühlingslolle, ich werde sichel keine chinesischen Apps verwenden.
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Der fährt sicher ein Tesla so cool wie er das raus haut deepseek trägst du weisse Turnschuhe und gibst dich gern so 15 Jahre jünger und schäkerst gern mit der Sekretärin?
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Bravo, Primeur!
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Sofort verhaften diesen Betrüger!
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so süss bei dir zuhause hat auch die Frau die Hosen
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Sie müssen leider mit 3 Jahren rechnen, aber nur 6 Monate sind zu vollziehen. Was wollen Sie hier verhaften???
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@ Fred: Medis heute wieder vergessen!
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Sofort verhaften diesen Betrüger!
Was für ein GROSSER TAG. Bravo Bundesgericht. Endlich gehen Vincenz und sein Komplize ins Gefängnis. Darauf haben wir alle gewartet.&
Vincenz ist in der Gegend St. Gallen spurlos verschwunden. Vincenz' Bemühungen, in St. Gallen wieder an alte Kontakte anzuknüpfen, als&